Ab dem 01.01.2027 wird Ladeinfrastruktur für viele Gebäude zur Pflicht. Bundestag und Bundesrat haben die GEIG Novelle verabschiedet, also die Neufassung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes, und die Anforderungen fallen deutlich strenger aus als bisher.
Für Eigentümer und Bestandshalter klingt das erst einmal nach Aufwand. Genau den nehmen wir Ihnen ab, von der ersten Prüfung bis zum laufenden Betrieb.
Die wichtigsten Änderungen der GEIG Novelle im Überblick:
- Neubau Wohngebäude ab 3 Stellplätzen: Vorrüstung für 50 Prozent der Stellplätze, Leitungsinfrastruktur für alle übrigen, mindestens ein Ladepunkt.
- Neubau Nichtwohngebäude ab 5 Stellplätzen: Vorrüstung für 50 Prozent, Leitungsinfrastruktur für die restlichen Stellplätze, mindestens ein Ladepunkt je fünf Stellplätze.
- Bestand Nichtwohngebäude ab 20 Stellplätzen: ab 2027 ein Ladepunkt je zehn Stellplätze oder Leitungsinfrastruktur für mindestens die Hälfte der Stellplätze.
- Größere Sanierungen: Die Pflicht greift künftig auch dann, wenn Stellplatzanlagen oder elektrische Infrastruktur erneuert werden.
Damit gehört Ladeinfrastruktur endgültig in jede Investitions-, ESG- und CapEx-Planung. Wer größere Portfolios verantwortet, sollte jetzt prüfen, welche Objekte betroffen sind.
Als Full-Service-Betreiber übernehmen wir den kompletten Prozess: von der Objektbegehung über die Vorrüstung bis zur eichrechtskonformen Abrechnung auf Nutzerebene. GEIG-konform und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Sie – building tomorrow ⚡️
Sie möchten wissen, welche Ihrer Objekte von der GEIG Novelle betroffen sind? Auf unserer Seite Ladeinfrastruktur erfahren Sie, wie wir Ladelösungen von der Planung bis zum Betrieb umsetzen.